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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „§ 201a StGB“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Düren, Urteil vom 10.12.2010
- 10 Ls 275/10 -
Kinderzimmer mit Webcam ausspioniert – Spanner zu Bewährungsstrafe verurteilt
44-jähriger hackt sich mittels Trojaner in Computer von Kindern und Jugendlichen ein
Das Amtsgericht Düren verurteilte einen 44-jährigen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen unbefugter Beschaffung von Datenbeständen (§ 202 a StGB) und Besitzes unerlaubter Bildaufnahmen (§ 201 a StGB) mittels einer Webcam.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein 44-jähriger Mann aus dem Rheinland zwischen Herbst 2009 und April 2010 in 98 Fällen Zugriff auf fremde Computer von Kindern und Jugendlichen verschafft und diese über eine Webcam ausspioniert. In zwölf Fällen erstellte er dann unerlaubt Bildaufnahmen der Opfer. Insgesamt befanden sich auf dem Computer des Angeklagten rund drei Millionen Bilder.Um sich Zugriff zu den Computern seiner Opfer zu verschaffen, verwendete der Mann eine Spionagesoftware, einen so genannten Trojaner, den er über das Chat-Programm ICQ verschickte.Aufgedeckt wurde der Fall durch die Mitarbeiter... Lesen Sie mehr
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