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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „5%-Sperrklausel“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.02.2014
- 2 BvE 2/13, 2 BvE 5/13, 2 BvE 6/13, 2 BvE 7/13, 2 BvE 8/13, 2 BvE 9/13, 2 BvE 10/13, 2 BvE 12/13, 2 BvR 2220/13, 2 BvR 2221/13, 2 BvR 2238/13 -

Bundes­verfassungs­gericht kippt Drei-Prozent-Hürde im Europawahlrecht

Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig

Die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen ist der mit der Sperrklausel verbundene schwerwiegende Eingriff in die Grundsätze der Wahl­rechts­gleichheit und Chancengleichheit nicht zu rechtfertigen. Eine abweichende verfassungs­rechtliche Beurteilung kann sich ergeben, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Künftige Entwicklungen kann der Gesetzgeber dann maßgeblich berücksichtigen, wenn sie aufgrund hinreichend belastbarer tatsächlicher Anhaltspunkte schon gegenwärtig verlässlich zu prognostizieren sind.

Die Organstreitverfahren und Verfassungsbeschwerden wenden sich gegen § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes (EuWG), der für die Wahl zum Europäischen Parlament eine Drei-Prozent-Sperrklausel vorsieht. Diese Regelung wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl I S. 3749) eingefügt. Im europäischen Recht verlangt der sogenannte Direktwahlakt, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments in jedem Mitgliedstaat nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden. Das Wahlverfahren bestimmt sich - vorbehaltlich der sonstigen Vorschriften des Direktwahlaktes - in jedem Mitgliedstaat nach den innerstaatlichen Vorschriften.... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 09.11.2011
- 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10 und 2 BvC 8/10 -

BVerfG: Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig

Verfassungs­widrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel führt nicht zu Anordnung von Neuwahlen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die bei der Europawahl 2009 (7. Wahlperiode) geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegen die Grundsätze der Wahl­rechts­gleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien verstößt, und daher die der Sperrklausel zugrunde liegende Vorschrift des § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (EuWG) für nichtig erklärt. Demgegenüber hat der Senat die von einem Beschwerdeführer gerügte Verhältniswahl auf der Grundlage „starrer“ Listen nicht beanstandet. Die Verfassungs­widrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel führt jedoch nicht dazu, die Wahl zum Europäischen Parlament des Jahres 2009 für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen.

Das Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass das Europawahlgesetz als deutsches Bundesrecht an den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien zu messen ist. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet bei der Verhältniswahl, die auch für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen... Lesen Sie mehr

Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 11.04.2008
- VerfGH 22/05 -

Fünf-Prozent-Klausel bei Wahlen zu Gemeinderäten und Kreistagen in Thüringen verfassungswidrig

Jede Stimme muss gleichen Wert haben

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in dem konkreten Normenkontrollverfahren betreffend die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen seine Entscheidung verkündet. Er hat entschieden, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen die Verfassung verstößt und ab den nächsten landesweiten Kommunalwahlen nicht mehr anwendbar ist. Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Das Verwaltungsgericht Weimar hat dem Verfassungsgerichtshof aus Anlass einer Wahlanfechtung zur Stadtratswahl in Weimar die Frage vorgelegt, ob die Bestimmung über die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Thüringer Kommunalwahlgesetz mit der Thüringer Verfassung vereinbar ist.Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel gegen Art. 95 Satz... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 13.02.2008
- 2 BvK 1/07 -

5 %-Klausel bei Kommunalwahlen verstößt gegen Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit

Bundesverfassungsgericht kippt Sperrklausel in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein muss die 5 %-Klausel bei Kommunalwahlen abschaffen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Klausel verstößt gegen das Grundgesetz. Verletzt ist der Grundsatz der Chancengleichheit und der Wahlrechtsgleichheit. Hinreichende Gründe für eine Eingriff in diese Grundsätze seien nicht ersichtlich.

Der Antrag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Schleswig-Holstein, der sich gegen die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Sperrklausel im schleswig-holsteinischen Kommunalwahlgesetz richtet, war erfolgreich. Die Partei DIE LINKE, Landesverband Schleswig-Holstein war dem Antrag beigetreten. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass der Landtag Schleswig-Holstein in das... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.01.2008
- 2 BvR 1975/07 -

Wiedereinführung der 5 %-Sperrklausel für die Wahl zu den hamburgischen Bezirksversammlungen ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde von fünf Hamburger Bürgern gegen die Wiedereinführung der 5 %-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen in der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zur Entscheidung angenommen. Bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen ist die Verletzung der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht angreifbar.

1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann im Anwendungsbereich der spezifischen wahlrechtlichen Gleichheitssätze der Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückgegriffen werden. Bei Wahlen außerhalb der Anwendungsbereiche... Lesen Sie mehr

Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 27.04.2007
- HVerfG 3/06, HVerfG 4/06 -

Hamburger Wahlgesetz teilweise verfassungswidrig

Gesetzgeber muss Wahl der Wahlkreiskandidaten neu regeln

In dem Normenkontrollverfahren von 58 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft (Michael Neumann, Christa Goetsch u.a.) gegen Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Az.: HVerfG 4/06) und in dem Organstreitverfahren der Volksinitiative „Mehr Bürgerrechte, ein neues Wahlrecht für Hamburg“ gegen die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Az.: HVerfG 3/06) hat das Hamburgische Verfassungsgericht seine Urteile verkündet.

Dem Antrag der Antragsteller im Normenkontrollverfahren hat das Hamburgische Verfassungsgericht nur teilweise stattgegeben (Ziffer 2.): Nur die mit dem neuen Wahlrecht geschaffene Relevanzschwelle für die Wahlkreiskandidaten bei der Bürgerschaftswahl ist verfassungswidrig. Demgegenüber ist das Gesetz zur Änderung des Wahlrechts nicht in seiner Gesamtheit wegen Verstoßes gegen den Grundsatz... Lesen Sie mehr

Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2006
- VerfGH 8/05 -

Grüne scheitern mit Klage gegen Fünf-Prozent-Klausel

Die Antragstellerin (Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Thüringen) begehrt die Feststellung, dass der Antragsgegner (Thüringer Landtag) dadurch gegen die Thüringer Verfassung verstoßen habe, dass er es unterlassen habe, die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der im Thüringer Kommunalwahlgesetz geregelten 5-vom-Hundert-Sperrklausel bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen zu überprüfen, um ergebnisoffen möglicherweise diese Sperrklausel zu Fall zu bringen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat diesen Antrag als unzulässig verworfen und damit in der Sache selbst nicht entschieden.Er hat seine Entscheidung wie folgt begründet:Die Antragstellerin kann zwar als politische Partei ein Organstreitverfahren gegen den Landtag einleiten, indem sie ein Unterlassen im oben beschriebenen Sinne rügt. Sie wirkt dabei als ein... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 14.02.2005
- 2 BvL 1/05 -

Dänische Minderheitspartei in Schleswig-Holstein weiterhin von 5 %-Prozent-Klausel befreit

Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut unzulässig

Bereits zum zweiten Mal hat die 2. Kammer des Zweiten Senats eine Vorlage des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur wahlrechtlichen Privilegierung von Parteien der dänischen Minderheit für unzulässig erklärt.

Seit 1955 sieht das Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein für Parteien der dänischen Minderheit eine Befreiung von der 5 v.H.- Sperrklausel vor. Bis zur Einführung des Zweistimmenwahlrechts im Oktober 1997 hatte jeder Wähler nur eine Stimme, die sowohl für die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen als auch für die Wahl aus den Landeslisten gezählt wurde. Da der als Partei der dänischen Minderheit... Lesen Sie mehr




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