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Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 30.07.2008
- VerfGH 27/08 -
Thüringen: Verfassungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Rauchverbot in Spielhallen ab
Rauchverbot bleibt bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, den Vollzug von § 2 Nr. 12 ThürNRSchutzG (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz) vorläufig auszusetzen, abgelehnt. Die Vorschrift bestimmt, dass in Spielhallen ein vollständiges Rauchverbot gilt.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat über einen Antrag, den Vollzug von § 2 Nr. 12 ThürNRSchutzG vorläufig auszusetzen, entschieden. In der Vorschrift ist bestimmt, dass in
Gericht: Dem Antragsteller drohen keine schwere Nachteile, wenn das Gesetz vorläufig in Kraft bleibt
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - nicht in der Hauptsache (siehe Urteil v. 05.12.2008 - VerfGH 26/08 -) - abgelehnt. Das
Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts befasst sich nicht mit Spielhallen
Der Antragsteller hat einen solchen schweren Nachteil nicht genügend konkret dargelegt. Aus der dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08 und 1 BvR 906/08), die sich mit Ein-Raum-Gaststätten und Diskotheken - nicht aber mit
Der Verfassungsgerichtshof wird zeitnah über die Verfassungsbeschwerde entscheiden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 30. Juli 2008
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Dokument-Nr. 6454
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