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Thüringer Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 08.01.2015
- 1 U 541/14 -
Sparkasse darf nach Kontokündigung keine Gebühr für Guthabenübertragung berechnen
Bank ist gesetzlich zur Auszahlung des Restguthabens nach Vertragsende verpflichtet
Bankkunden können nach Auflösung ihres Girokontos verlangen, dass ihre alte Bank das Restguthaben kostenlos auf ihr neues Konto überweist. Dies entschied das Thüringer Oberlandesgericht. Eine Klausel im Preisverzeichnis der Sparkasse, die für die Übertragung des Guthabens auf ein Konto außerhalb des Sparkassensektors ein Entgelt von 10,23 Euro vorsah, ist unzulässig.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut Preisverzeichnis der Sparkasse sollten Kunden stolze 10,23 Euro für die "Übertragung eines Girokontos auf organisationsfremde Kreditinstitute" zahlen. Die Sparkasse begründete das Entgelt mit dem Aufwand, den sie für die Übermittlung der vom Kunden erteilten Daueraufträge und Einzugsermächtigungen an die neue
Bank ist zum Geldtransfer auf ein Konto eines anderen Kreditinstituts verpflichtet
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hielt diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2015
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Bank darf kein zusätzliches Entgelt für die Führung eines Girokontos als P-Konto erheben
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2013
[Aktenzeichen: XI ZR 260/12]) - Irreführende Werbung der comdirect-Bank für kostenlose Visakarte untersagt
(Landgericht Itzehoe, Urteil vom 20.03.2012
[Aktenzeichen: 5 O 80/11])
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Dokument-Nr. 21145
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