wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 20.12.2018
L 1 U 491/18 -

Kein Unfall­versicherungs­schutz für Arbeitnehmer bei Unfall während des Duschens auf einer Dienstreise

Nicht alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers auf der Arbeitsstätte oder während einer Geschäftsreise sind versichert

Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Unfall während des Duschens anlässlich einer Dienstreise nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung für Arbeitnehmer steht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der versicherte Arbeitnehmer befand sich auf einer Dienstreise um an der Eröffnung eines von ihm betreuten Projekts teilzunehmen. Zu diesem Zweck reiste er bereits an Vortag an und übernachtete im Hotel. Beim morgendlichen Duschen im Hotel rutschte er beim Herausgehen auf der Dusche auf dem Fußboden aus und zog sich eine Fraktur des linken Knies zu. Die Berufsgenossenschaft verneinte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls. Das Sozialgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab.

Morgendliches Duschen auf einer Dienstreise ist nicht versichert

Das Thüringer Landessozialgericht wies die Berufung zurück. Es bestätigte die Auffassung der Berufsgenossenschaft und des Sozialgerichts, dass das morgendliche Duschen auch auf einer Dienstreise nicht versichert ist. Die konkrete Verrichtung des Klägers zum Unfallzeitpunkt (das Duschen) stand nicht im sachlichen Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Projektleiter. Versichert sind nur Verrichtungen im Rahmen des dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses. Es sind daher nicht alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte oder während einer Geschäftsreise versichert. Typischerweise unversichert sind höchdtpersönliche Verrichtungen wie zum Beispiel die Nahrungsaufnahme oder sonstige eigenwirtschaftliche Handlungen. Auch bei Dienstreisen ist zu prüfen, ob die Verrichtung in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit - hier als Projektentwickler - steht. Nach diesen Grundsätzen steht das Duschen als Körperreinigung und höchstpersönliche Verrichtung grundsätzlich nicht im sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung. Anhaltspunkte dafür, dass der Unfall während des Duschens durch eine spezifische Gefahr der versicherten Tätigkeit hervorgerufen wurde, konnte das Gericht nicht feststellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2019
Quelle: Thüringer Landessozialgericht/ra-online (pm)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht | Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27010 Dokument-Nr. 27010

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27010

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung