wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2011
1 S 184/11, 1 S 185/11 und 1 S 186/11 -

VGH Baden-Württemberg: Ehemalige Sicherungsverwahrte können kein Ende der Überwachung verlangen

Psychiatrische Gutachten belegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit anderer durch Sicherungsverwahrte

Die offene Observation von drei ehemaligen Sicherungsverwahrten durch die Polizei ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollten drei ehemalige Sicherungsverwahrten aus Freiburg mit ihren Eilanträgen die Einstellung ihrer Überwachung erreichen. Die bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu prüfenden Erfolgsaussichten ihres Begehrens hat das Verwaltungsgericht Freiburg verneint. Ihre Beschwerden blieben auch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ohne Erfolg.

Straftäter haben Sexual- und Gewaltstraftaten während der Sicherungsverwahrung nicht therapeutisch aufgearbeitet

Die polizeiliche Observation entbehre nicht einer gesetzlichen Grundlage und erfülle voraussichtlich auch die hierfür vorgegebenen Voraussetzungen, heißt es in den Gründen des Beschlusses. Nach den vorliegenden psychiatrischen Gutachten und der plausiblen Risikobewertung des Landeskriminalamts sei die Einschätzung der Landespolizeidirektion nicht zu beanstanden, wonach die Überwachung derzeit (noch) zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit anderer bzw. zur Vorbeugung der Bekämpfung von Verbrechen angezeigt sei. Die Sicherungsverwahrten hätten ihre Sexual- und Gewaltstraftaten während der Sicherungsverwahrung nicht therapeutisch aufgearbeitet, sich nicht zu ihren Taten bekannt oder eine antihormonelle Medikation verweigert. Außerdem fehle ihnen ein soziales Umfeld.

Verwaltungsgerichtshof erklärt befristete Observation für verhältnismäßig

Die zeitlich befristete Observation, welche die Wohnräume der Antragsteller ausspare und eine vertrauliche Kommunikation mit Ärzten, Rechtsanwälten und Sozialarbeitern ermögliche, sei verhältnismäßig, auch wenn sie wegen ihrer stigmatisierenden Auswirkungen die soziale Kontaktaufnahme mit anderen sowie die Wohnungs- und Arbeitssuche erschwere, so der Verwaltungsgerichtshof weiter. Elektronische Fußfesseln seien entgegen der Ansicht der Antragsteller kein gleich geeignetes Mittel. Zum einen fehlten hierfür noch die rechtlichen Voraussetzungen, zum anderen könne damit zwar der Standort der Antragsteller rund um die Uhr überwacht, nicht aber verhindert werden, dass diese Sexual- und Gewaltdelikte begingen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gefahrenabwehr | Sexualtäter | Sicherungsverwahrung | Straftäter

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11248 Dokument-Nr. 11248

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11248

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung