James-Bond-Figur "Miss Moneypenny" nicht geschützt
Sekretariatsdienste dürfen unter Anspielung auf die James-Bond-Figur Miss Moneypenny beworben werden. Die Figur genießt einem Urteil des Bundesgerichts zufolge keinen Werktitelschutz. Amazon, der aktuelle Rechteinhaber der James-Bond-Filme, war mit der Auffassung, der Schutz gelte auch für andere Charaktere der Reihe, durch alle Instanzen erfolglos geblieben. Miss Moneypenny ist in den Filmen die Sekretärin von M, dem Chef des britischen Geheimdienstes.
"Der Spiegel" gewinnt im Streit um Verdachtsberichterstattung vor dem Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die ein zivilgerichtliches Ausgangsverfahren betrifft, in dem das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL zur Unterlassung einer Wort- und Bildberichterstattung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Wirecard-Skandal“ verurteilt worden ist.
Regelbedarfe 2022 waren nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen
Das Bundessozialgericht hat in drei Verfahren entschieden, dass die Höhe der Regelbedarfe für das Jahr 2022 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen worden ist. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums liegt nicht vor. Der Senat hat daher die Verfahren nicht ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sind mit ihren Revisionen ohne Erfolg geblieben.
Bei der Kraftfahrzeughilfe wird der Wert alter Autos auch bei kreditfinanzierten Fahrzeugen angerechnet
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Wert eines Altwagens auch dann vom Förderbetrag der Kraftfahrzeughilfe abzuziehen ist, wenn der Altwagen mit einem Kredit finanziert wurde und deswegen der finanzierenden Bank gehörte.
"AFD-JUGEND STOPPEN!"-Banner muss nicht von Berliner Uni-Gebäude entfernt werden
Die Antragstellerin, eine politische Partei, kann von einer Berliner Universität nicht verlangen, dass diese ein von einer studentischen Initiative an der Außenfassade des Universitätsgebäudes angebrachtes Banner entfernt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Klage einer „Hair- und Make-up Artistin“ gegen Eintragungspflicht in die Handwerksrolle erfolglos
Die Klägerin bietet seit 2014 die Erstellung von Make-up an und wurde daher als „Make-up Artist“ in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerke eingetragen. Mittlerweile bietet sie zusätzlich die Erstellung von Hochsteck- bzw. Brautfrisuren an. Nachdem die Handwerkskammer Trier ihr mitgeteilt hatte, dass sie wegen ihrer Tätigkeiten aus dem Friseur-Handwerk (Hairstyling bzw. Hochsteckfrisuren) einer Eintragung in die Handwerksrolle bedürfe, beantragte sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Handwerksordnung. Dies lehnte die Beklagte mit Bescheid aus Februar 2025 ab und führte begründend aus, es lasse sich nicht feststellen, dass ihr das zur Eintragung in die Handwerksrolle grundsätzlich erforderliche Ablegen einer Meisterprüfung unzumutbar sei. Ihr hiergegen eingelegter Widerspruch, mit dem sie zugleich um die Neubewertung ihrer Tätigkeit als Hair- und Make-up Artist bat, blieb erfolglos.
Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist bei unterdurchschnittlich aufwändigen Verfahren kann dringlichkeitsschädlich sein
Schöpft der Prozessbevollmächtigte eines Klägers im Eilverfahren die Berufungsbegründungsfrist vollständig aus, kann dies die Dringlichkeit des Antrags widerlegen. Dies gelte jedenfalls, wenn kein Sachverhalt dargelegt werde, der die Fristausschöpfung nachvollziehbar erscheinen ließ, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden.
Kein Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügiger Stromproduktion für den privaten Eigenverbrauch
Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Geschäftszweck, den selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, wird dann aber tatsächlich ein nicht nur geringfügiger Teil des mit der Photovoltaikanlage produzierten Stroms privat verbraucht, ist das Finanzamt berechtigt, einen in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeten Investitionsabzugsbetrag zu versagen. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Errichtung von Toren stellt noch keine unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts dar
Im Grundbuch gesicherte Wegerechte auf Nachbargrundstücken um das eigene Grundstück zu erreichen sind weit verbreitet. Doch was gilt, wenn der Nachbar auf dem Weg eine Toranlage errichtet? Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Errichtung von Toren an sich noch keine unzulässige Beeinträchtigung des Wegerechts darstellen muss und ein Anspruch auf Abwehr einer daraus resultierenden bloßen Beeinträchtigung der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegt, die hier abgelaufen war.
Hundehalter ist nach rund zwei Jahre probeweiser Übernahme eines fremden Hunden als Eigentümer anzusehen
Wer einen fremden Hund - hier Zwergspitz - zwei Jahre lang "probeweise" hält, ihn komplett versorgt, finanziert und sogar ummeldet, ist neuer Eigentümer des Hundes geworden. Das Amtsgericht Köln ging in dem vorliegenden Fall von einer konkludenten Einigung über den Eigentumsübergang des Zwergspitzes aus. Das Landgericht Köln hat im Rahmen vorab beantragter Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Berufung das vorangegangene amtsgerichtliche Urteil inhaltlich bestätigt und insbesondere einen Anspruch auf Herausgabe des Hundes verneint.
Nicht jede Zahlung aus Russland verstößt gegen EU-Sanktionen
Der gewöhnliche Zahlungsverkehr wird nicht ohne Weiteres von der EU-Verordnung "über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren", erfasst. Die beklagte Sparkasse durfte deshalb nicht die Auszahlung eines von einem in Moskau ansässigen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens gezahlten Betrag verweigern. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Arzt muss nicht über Kostenerstattung durch Privatversicherung aufklären
Mit der Pflicht eines Arztes, seinen Patienten über die Kosten einer geplanten Operation aufzuklären, hat sich die 2. Zivilkammer des Landgerichts in einem Berufungsverfahren befasst. Danach besteht eine solche Aufklärungspflicht nur, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltpunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Bei Privatpatienten gilt zudem der Grundsatz, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und der Kostenübernahme erkundigen müssen, so die Kammer.
Keine Obergrenze für Coronatests - Abrechnungspraxis gegenüber Corona-Teststellen rechtswidrig
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin muss bei der Vergütung von Corona-Teststellen vor einer etwaigen Kürzung des Vergütungsanspruchs grundsätzlich eine vertiefte Prüfung der Abrechnung vornehmen, wenn die Anzahl der abgerechneten Tests die ursprünglich angezeigte Testkapazität der Teststelle überschreitet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Auf Parkplätzen bestehen geringere Anforderungen an die Räum- und Streupflicht als auf Fußgängergehwegen
Die Räum- und Streupflicht auf einem Parkplatz ist nicht so streng wie auf Gehwegen, da ein Parkplatz in erster Linie für den ruhenden Verkehr bestimmt ist. In gewissem Umfang muss aber auch auf einem Parkplatz für die Sicherheit der Fußgänger gesorgt werden. Der Verkehrssicherungspflichtige muss jedenfalls für eine Möglichkeit zum gefahrlosen Verlassen des Parkplatzes bzw. zum gefahrlosen Wiedererreichen des geparkten Fahrzeuges sorgen. Der Verkehrssicherungspflichtige muss aber keine perfekten Lösungen anbieten, sondern er muss lediglich im Rahmen des ihm Zumutbaren die von winterlichen Verhältnissen ausgehende Gefährdung einhegen. Im Übrigen muss sich der Nutzer selbst vorsehen. Für vereinzelte Glätteflächen haftet der Verkehrssicherungspflichtige daher nicht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.
Einstellung einer Richterin darf abgelehnt werden, wenn sie ein Kopftuch auch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten tragen möchte
Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat darf eine Bewerbung für die Einstellung als Richterin oder Staatsanwältin mit der Begründung ablehnen, dass die Bewerberin nicht bereit ist, als Richterin während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten - etwa in einer mündlichen Verhandlung - ihr Kopftuch abzulegen. Das hat die unter anderem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt entschieden und die Klage einer Rechtsanwältin, deren Bewerbung unberücksichtigt geblieben ist, abgewiesen.
Juristische Fachkompetenz direkt aus der Rechtsanwaltskanzlei
[06.12.2025] „Er braucht doch jemanden an seiner Seite!“ – Und warum das Gericht trotzdem keine Schulbegleitung ab dem 1. Schultag zugesprochen hat > mehr
[05.12.2025] Pflichtteilsanspruch im Erbrecht: So scheiterte der Veltins-Sohn > mehr
[05.12.2025] Weihnachtsfeier: Was ist erlaubt – und wann droht sogar eine fristlose Kündigung? > mehr
[04.12.2025] Globale Mindeststeuer: US-Ausstieg spaltet die Steuerwelt > mehr
[04.12.2025] Kein gutgläubiger Erwerb eines gestohlenen Fahrzeugs > mehr
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.