Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Sommerbädern datenschutzrechtlich zulässig
Die angespannte Sicherheitslage in den Berliner Sommerbädern im Jahr 2023 durften die Berliner Bäder-Betriebe datenschutzkonform zum Anlass nehmen, flächendeckend Ausweiskontrollen sowie punktuelle Videoüberwachungen im Zugangsbereich bestimmter Bäder einzuführen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Keine Verbandsklagebefugnis nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb für Wirtschaftsverband
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein seit 2010 im Kölner Raum ansässiger Interessenverband deutscher Online-Unternehmen, der in der Vergangenheit von zahlreichen Zivilgerichten als klagebefugt angesehen worden ist, nach einer Gesetzesänderung vom Bundesamt für Justiz nicht die Anerkennung der Verbandsklagebefugnis verlangen kann. Diese hätte es ihm ermöglicht, entsprechend seiner bis zum 01.09.2021 geübten Praxis Online-Anbieter wegen wettbewerbswidriger Angebote unter Forderung von Aufwendungsersatz abzumahnen sowie auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
Irische Pro-Palästina-Aktivistin verliert EU-Freizügigkeit nicht
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hatte einer irischen Staatsangehörigen wegen der Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin entzogen. Das war rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf greift auch bei anderen möglichen Ursachen
Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile zur Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf getroffen. Als Verbrauchsgüterkauf wird ein Kaufvertrag bezeichnet, bei dem ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Ware) erwirbt, z.B. hier in den vorliegenden Fällen ein Auto oder Motorrad. Stellt der Käufer eines solchen Verbrauchsgüterkaufs einen Mangel fest, so kann er sich auch dann auf die Beweislastumkehr des § 477 BGB berufen, wenn auch andere Gründe für den Mangel denkbar wären, die nicht dem Verkäufer zurechenbar sind. Die Beweislastumkehr nach § 477 BGB besagt, dass bei einem Sachmangel innerhalb von 12 Monaten (früher 6 Monaten) nach Übergabe vermutet wird, dass dieser bereits beim Kauf vorlag.
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