Corona-Impfung: BGH stärkt Auskunftsanspruch einer gegen das Corona-Virus geimpften Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs
Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Der Senat hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Halter eines falsch geparkten Autos trägt Mitschuld an Unfall
Auch wenn ein Parkplatz keine Parkmarkierungen aufweist, müssen Autofahrende ihr Auto rücksichtsvoll parken. Andernfalls haften sie bei einem Parkplatzunfall mit. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, das zugleich Ausführungen zum richtigen Parken eines verständigen und rücksichtsvollen Autofahrenden machte.
Ponyeigentümer haftet nicht für die Folgen eines während des Sterbeprozesses auf die Tierärztin fallenden Ponys
Fällt ein Pony während des Sterbeprozesses, den eine Tierärztin durch eine Injektion ausgelöst hat, auf die Tierärztin, haftet die Eigentümerin des Ponys nicht für dadurch verursachte Schäden. Das Umfallen des Tieres stellt keine Realisierung einer Tiergefahr dar, sondern ist allein auf die Schwerkraft zurückzuführen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main teilte mit heute veröffentlichter Entscheidung die Einschätzung des Landgerichts, dass die Tierärztin kein Schmerzensgeld verlangen kann.
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