Deutschland kann für Asylverfahren zuständig werden
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, Asylbewerber aufzunehmen, für die er zuständig ist, kann letzten Endes zur Folge haben, dass der ersuchende Mitgliedstaat einen Asylantrag prüfen muss. Die Kommission oder jeder andere Mitgliedstaat kann eine Vertragsverletzungsklage gegen einen Mitgliedstaat erheben, der die Dublin-III-Verordnung missachtet. Dies hat der EuGH entschieden.
Fluggesellschaft haftet für Flugverspätung, wenn sie auf andere verspätete Passagiere wartet
Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der einen vorangegangenen Flug betraf, wenn die Verspätung des späteren Fluges auf eine von ihr getroffene eigenständige Entscheidung zurückgeht und diese Entscheidung die entscheidende Ursache für die Verspätung ist Dies kann der Fall sein, wenn die Fluggesellschaft im Rahmen einer Flugrotation beschließt, auf die Passagiere eines früheren Fluges zu warten, die sich wegen einer Störung der Sicherheitskontrolle, die am betroffenen Flughafen insgesamt vorlag, verspätet hatten.
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