Amtsträger muss kritische Bewertungen in weitem Umfang hinnehmen
Ein Professor der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck wehrte sich vor dem Landgericht Lübeck gegen eine Studie. In der Studie wurde ihm vorgeworfen, u.a. rassistische und rechtsextreme Positionen zu vertreten. Die Klage wurde weitgehend abgewiesen.
Burschenschaft darf von Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Kläger ist der Altherrenverband einer pflichtschlagenden Burschenschaft. Er wendete sich mit seiner Klage gegen die Einstufung als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht.
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