BGH präzisiert Auskunftsrechte zum SCHUFA-Scoring nach der DSGVO
Der unter anderem für Ansprüche aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die SCHUFA den gegen sie klagenden Privatpersonen Auskunft über das der Bildung ihrer Scorewerte zugrundeliegende Verfahren erteilen muss. Die Erstellung eines Scorewerts kann eine automatisierte Entscheidungsfindung sein und nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO zur Auskunft verpflichten, wenn die Entscheidung eines Dritten, ob er ein Vertragsverhältnis mit der betroffenen Person begründet, durchführt oder beendet, maßgeblich von dem an ihn übermittelten Scorewert abhängt. Dies haben grundsätzlich die Kläger darzulegen und zu beweisen, wobei ihnen allerdings erhebliche Erleichterungen bei der Darlegung und Beweisführung zukommen.
Geplante Podiums- und Diskussionsevents vor Bürgermeisterwahl sind Versammlungen
Die Veranstaltungsreihe "quo vadis Verbandgemeinde" ist eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in Rahmen eines Eilverfahrens.
Kann dargelegt und glaubhaft gemacht werden, dass ein Liedtext in seiner Rohversion eigenkreativ als Werk entstanden ist, kommt es auf die Frage des späteren Einsatzes eines KI-Systems für die veröffentlichte Fassung nicht an, wenn wesentliche kreative Elemente der Rohversion weiterhin in der veröffentlichten Version enthalten sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat der Klägerin als Urheberin eines Liedtextes Unterlassungsansprüche wegen dessen unberechtigter Verwendung zugesprochen.
Keine Veröffentlichung von Bildern eines privaten Grundstücks auf Google Earth und Google Maps
Google darf Luftbildaufnahmen eines in Deutschland gelegenen Grundstücks nicht auf Google Earth oder Google Maps veröffentlichen, wenn der Grundstückseigentümer dem widerspricht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
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