kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Stadt Köln hat über die Verlängerung der Sperrzeit der Außengastronomie am Brüsseler Platz fehlerhaft entschieden

Eine Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln darf vorerst weiter bis 24 Uhr öffnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag eines Gastwirtes am Brüsseler Platz gegen die Verkürzung der Öffnungszeit auf 22 Uhr stattgegeben.

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Stadt Köln muss 5.000 Euro zahlen, weil sie noch nicht genug gegen Lärm auf dem Brüsseler Platz unternimmt

Die Stadt Köln hat ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 28. September 2023, gegen den vom Brüsseler Platz in Köln ausgehenden Lärm ab 22 Uhr einzuschreiten, trotz Bemühungen noch nicht ausreichend erfüllt. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 15. Juli 2026 entschieden und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen die Stadt festgesetzt.

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Recht auf veganes Essen in Untersuchungshaft und psychiatrischer Klinik ist ein Menschenrecht

Veganismus, also der Verzicht auf tierische Produkte in der Ernährung, wie z.B. Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Eier, Honig und allen daraus hergestellten Lebensmitteln oder Zusatzstoffen kann laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als quasi-religiöse Überzeugung angesehen werden. Der Fall betraf das Unterlassen der Bereitstellung einer veganen Ernährung für die Beschwer­de­führer während ihrer Unterbringung in staatlicher Obhut. Der erste Beschwer­de­führer befand sich in Unter­su­chungshaft, während der zweite in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war. Trotz entsprechender Anträge erhielten die Beschwer­de­führer keine rein vegane Verpflegung. Es ergingen jedoch keine förmlichen behördlichen „Entscheidungen“, gegen die nach nationalem Recht hätte Beschwerde eingelegt werden können und die es den Schweizer Gerichten ermöglicht hätten, die Begründetheit ihrer Beschwerden zu prüfen. Der Gerichtshof befand, dass die Reaktion der Schweizer Behörden auf den Fall der Beschwer­de­führer übermäßig formalistisch gewesen sei. Infolgedessen waren die von den Beschwer­de­führern genutzten Rechtsbehelfe in der Praxis wirkungslos. Dies hatte zudem zur Folge, dass die Beschwerden hinsichtlich des Zugangs zu einer ihren ethischen Überzeugungen entsprechenden veganen Ernährung während der behördlichen Unterbringung auf nationaler Ebene nie geprüft wurden.

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Bundesverfassungsgericht weist AfD-Klage gegen "2G+-Regeln" im Bundestag ab

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat Anträge in einem Organstreitverfahren verworfen, die sich gegen die im Januar 2022 wegen der COVID-19-Pandemie erlassenen 2G+-Regeln im Deutschen Bundestag richten.

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