kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Wegen Terrormitgliedschaft verurteilter Syrer darf trotz familiärer Bindungen in Deutschland abgeschoben werden

Zu Recht hat die Landeshauptstadt Düsseldorf einem syrischen Straftäter die Abschiebung angedroht und ein Wiedereinreiseverbot von 20 Jahren festgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen entsprechenden Eilantrag des Ausländers abgelehnt. Der Syrer war im Jahr 2020 u.a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge in 19 Fällen zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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Keine Zulassung des Kandidaten der FDP für die Landratswahl wegen Überschreitens der Altershöchstgrenze

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bestimmt, dass nur Personen zum Bürgermeister oder Landrat gewählt werden dürfen, die nicht älter als 67 Jahre sind. Aus diesem Grund hatte die Stadt Hameln einem 69-jährenden Kandidaten der FDP keine Wählbarkeitsbescheinigung für die Landratswahl am 13. September 2026 ausgestellt. Mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hannover wollte der FDP-Kandidat feststellen lassen, dass die Altershöchstgrenze bei der Zulassung für das Amt des Landrats nicht gelte. Das Verwaltungsgericht wies diesen Eilantrag ab.

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Grundsätzliche Umstellung der Gelben Säcke auf Gelbe Tonnen in der Stadt Mainz vorerst nicht vollziehbar

Die von der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR im Wege einer Rahmenvorgabe zum 1. Januar 2027 grundsätzlich vorgesehene Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen zur Entsorgung von Leichtverpackungen auf dem Gebiet der Stadt Mainz ist nicht sofort vollziehbar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.

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Kündigung und Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung nur mit Nachweis über die Versicherungspflicht wirksam

Wenn die Kündigung der privaten Krankenversicherung unwirksam ist, müssen weiter Beiträge bezahlt werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

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