Nach Weitergabe von SMS-TAN bekommt Bank-Kundin keinen Schadensersatz
Ein Kreditkartenunternehmen muss einer Kundin mehrere unberechtigte Kreditkartenabbuchungen nicht erstatten. Nach Überzeugung des Amtsgerichts München hatte die Frau die SMS-TAN zur Akti-vierung des 3D-Secure-Verfahrens weitergegeben. Ohne eine solche Weitergabe hätten die Abbuchungen nicht stattfinden können.
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.