American Pitbull Terrier-Kreuzung ist ein gefährlicher Hund
Die Stadt Solingen darf der Klägerin die Haltung des Hundes „Murphy“ untersagen. Bei ihm handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pitbull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Klägerin ist auch nicht berechtigt, einen solchen gefährlichen Hund zu halten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Klage der Halterin gegen die Haltungsuntersagung abgewiesen. Die Berufung der Stadt Solingen gegen ein anderslautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte damit Erfolg.
Bundeskartellamt muss Einsicht in Unterlagen zu Entgelten für electronic cash-Zahlungen geben
Das Bundeskartellamt ist verpflichtet, der Klägerin Einsicht in die nichtöffentliche Fassung eines kartellrechtlichen Beschlusses zu gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Russland-Sanktionen verbieten auch die Mitnahme von Bargeld für eine Brustoperation nach Russland
Das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten nach Russland gilt auch, wenn mit dem Geld medizinische Behandlungen finanziert werden sollen. Nur die zur Finanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten erforderlichen Beträge dürfen mitgeführt werden.
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