Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post
Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die Wartezeit nicht einbezogen werden.
Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen.
Auslieferung eines wegen illegaler Schleusung Verfolgten nach Frankreich ist zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Auslieferung eines Verfolgten u.a. wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einer illegalen Schleusung von 67 Migranten über den Ärmelkanal für zulässig erklärt.
Während des Freiwilligen Wehrdienstes besteht in der Regel kein Anspruch auf Kindergeld
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdiensts bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen kann. Gleichwohl kann während der Zeit des Freiwilligen Wehrdienstes ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn das Kind einen der im Gesetz genannten Berücksichtigungstatbestände erfüllt, also etwa während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Dabei ist es unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss der Grundausbildung im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes Dienst in einem Mannschaftsdienstgrad ausübt.
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