Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes - Wolf darf geschossen werden
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade in dem Verfahren 1 B 2768/25 den von einer nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UmwRG anerkannten Vereinigung gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz unter Anordnung des Sofortvollzugs erlassene - zeitlich befristete - Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes abgelehnt.
Homeoffice: Kein Unfallversicherungsschutz bei Sprung aus Fenster nach Explosion der E-Roller-Akkus
Wer im Homeoffice arbeitet und zur Selbstrettung aus dem Fenster seiner Wohnung springt, nachdem die Akkus seines E-Rollers in Brand geraten sind, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Inhaftierung von abzuschiebenden Ausländern erfordert eine vorherige richterliche Anordnung
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mehreren Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Die Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdeführer sollten abgeschoben werden. Sie wurden zu diesem Zweck jeweils festgenommen, bevor eine richterliche Haftanordnung vorlag. Ihre fachgerichtlichen Rechtsbehelfe blieben erfolglos. Hiergegen wenden sich die Beschwerdeführerinnen und der Beschwerdeführer mit ihren Verfassungsbeschwerden.
Supermarkt muss auch zerdrückte Pfanddosen zurücknehmen
Händler müssen auch zerdrückte Pfanddosen zurücknehmen, sofern das Pfandlogo sowie der Barcode auf der Verpackung noch sichtbar und lesbar sind. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart klargestellt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale gegen den Lebensmitteldiscounter LIDL, der die Rücknahme von deformierten Dosen verweigert hatte. Mit der Entscheidung wurde die Weigerungshaltung des Discounters zurückgewiesen und die Rücknahmepflicht für zerdrückte Einwegpfandverpackungen bekräftigt.
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