Eine Frau verlangte 5.000 Euro von der Fluggesellschaft, weil ihr Hund während der Reise entlief. Sie muss sich jedoch mit maximal 1.700 Euro zufriedengeben, da Haustiere nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtlich nur als "Gepäck" gelten.
Verkehrs-Rechtschutzversicherung erstreckt sich auch auf Streitigkeiten um den Fahrzeugkauf
Anlässlich einer Dieselklage entschied der Bundesgerichgtshof eine lange umstrittene Rechtsfrage zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst auch rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs.
BVerwG setzt hohe Hürden für Klagen gegen Rundfunkbeitrag wegen angeblich mangelnder Programmvielfalt bei ARD, ZDF & Co.
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Sparkasse ist nicht zur Kontoeröffnung für fragwürdigen Telekommunikationsanbieter verpflichtet
Ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste anbietet, hat vorläufig keinen Anspruch auf Eröffnung eines oder mehrerer Girokonten bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Das hat die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 14. Oktober 2025 entschieden und damit den Eilantrag des Unternehmens abgelehnt.
Polizisten wegen fingierter Verkehrskontrolle zu Recht wegen Nötigung und Freiheitsberaubung verurteilt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht beide Angeklagte am 13. Februar 2025 wegen Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Das Urteil des Landgerichts Berlin I ist damit rechtskräftig.
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