Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die sog. "KRACH Parade Aachen" keine Versammlung darstellt, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.
Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht darf schon mal 20 Monate dauern
Die Beschwerdekammer des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verzögerungsbeschwerde zurückgewiesen, die die Dauer eines Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens betrifft. Die Verzögerungsbeschwerde ist unbegründet. Die Kammer führt im Beschluss aus, dass die Verfahrensdauer von knapp 20 Monaten im Hinblick auf Besonderheiten des konkreten Falles nicht zu beanstanden war.
Kein räuberischer Diebstahl, wenn ein Fan dem Fan einer gegnerischen Mannschaft den Fan-Schal unter Wegschubsen wegnimmt
Ein Eintracht-Fan nahm nach einem Fußballspiel der Frankfurter Eintracht gegen den FC Schalke 04 einem Fan der gegnerischen Mannschaft den Fan-Schal weg. Das Amtsgericht Frankfurt, das sich mit dem Fall zu befassen hatte, sah in der Tat jedoch keinen Diebstahl, sondern lediglich eine Nötigung. Ob ein Diebstahl vorliege, hänge davon ab, ob der Täter den Schal seinem Vermögen einverleiben wolle.
Keine Ausnahme vom Bargeld-Ausfuhrverbot nach Russland für geplante medizinische Behandlungen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Bargeld auch dann dem Ausfuhrverbot nach der Russland-Sanktionen-Verordnung unterliegt, wenn damit die Bezahlung einer medizinischen Behandlung beabsichtigt ist.
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