Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde gegen US-Drohneneinsätze im Nahen Osten via Ramstein ab
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland eine im Zusammenhang mit der Durchführung von Einsätzen bewaffneter Drohnen durch die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in der Republik Jemen unter Nutzung technischer Einrichtungen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein gegenüber den Beschwerdeführern etwaig bestehende Schutzpflicht verletzt hat.
Neue Verkehrsregelung ist als politische Entscheidung nur eingeschränkt von den Gerichten überprüfbar
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag eines Aachener Bürgers abgelehnt, der sich gegen die neue Verkehrsregelung an der Kreuzung Karlsgraben/Löhergraben/Jakobstraße in Aachen gerichtet hat.
Härteeinwand gegen Eigenbedarfskündigung kann mittels ausführlicher Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers untermauert werden
Der Härteeinwand gegen eine Eigenbedarfskündigung kann mittels ausführlicher Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers untermauert werden. Es ist nicht erforderlich, ein fachärztliches Attest vorzulegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Trennungszeit von 28 Jahren und Ehezeit von 39 Jahren
Leben die Eheleute von den 39 Jahren Ehezeit 28 Jahre lang getrennt, so rechtfertigt dies den teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn die Eheleute seit der Trennung wirtschaftlich entflochten sind. Der Ausschluss bezieht sich auf den Zeitraum ab Ablauf des ersten Trennungsjahres. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Reisepreisminderung in Höhe von 45 % wegen behaupteter Lärmbelästigung durch Nagetiere
Wer in seinem Urlaub durch nachtaktive Nagetiere, die an der Wand nagen und kratzen, um seinen Schlaf gebracht wird, kann für diese Lärmbelästigung eine Reisepreisminderung von 45 % bekommen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
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