kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Keine Sozialleistungen für behauptete Corona-Impfschäden

Wer durch eine von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgungsleistungen. Dabei müssen die Impfung, eine unübliche Impfreaktion und die Schädigungsfolge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sein. Für den ursächlichen Zusammenhang hingegen gilt, dass mehr für als gegen diesen spricht. Die bloße Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs ist hingegen nicht ausreichend.

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Zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer für den Bahnfahrkartenerwerb rechtswidrig

Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilte die Deutsche Bahn Fernverkehr AG, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer abhängig zu machen.

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Rechtsanwalts- und Gerichtskosten steigen!
Zum 1. Juni steigen die nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechneten Anwaltshonorare und die Gerichtskosten, schon jetzt nachzulesen bei refrago.

Keine Ermäßigung der Hundesteuer der Stadt Münster für Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins

Die Inhaberin eines Jagderlaubnisscheins hat keinen Anspruch auf Ermäßigung der seitens der Stadt Münster erhobenen Hundesteuer für ihren zum Jagdhund ausgebildeten Rauhaardackel. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.

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Zwingende Nennung eines Kostenrahmens bzw. einer Kostenobergrenze bei Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen

Beschließen die Wohnungseigentümer Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen, so muss zwingend ein Kostenrahmen oder eine Kostenobergrenze genannt werden. Dies gilt auch bei Grundlagen­beschlüssen. Fehlt es an der Nennung, widersprechen die Beschlüsse ordnungsgemäßer Verwaltung und können daher für unwirksam erklärt werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

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