Stadt München durfte Veranstalter für München Marathon nach Kriterium der Verkehrsverträglichkeit auswählen
Die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München, welcher Veranstalter den einmal jährlich stattfindenden „München Marathon“ in den Jahren 2025 und 2026 ausrichten darf, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden.
Mosel-Weinlage darf nicht mehr "Zeller Schwarze Katz" heißen
Die Stadt Zell hat keinen Anspruch darauf, die in der Weinbergsrolle unter der Bezeichnung „Schwarze Katz“ eingetragene Großlage in „Zeller Schwarze Katz“ umzubenennen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Berliner Hochschulgesetz in Teilen verfassungswidrig
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 110 Abs. 6 Sätze 2 und 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 und Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig ist.
Fristlose Kündigung wegen Verkaufs von Waren ohne Bonierung
Der Verkauf von Waren ohne Bonierung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ist der Vorwurf des Arbeitsgebers nicht völlig aus der Luft gegriffen, hat der Arbeitnehmer Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorzutragen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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