Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag wegen behaupteter Verletzung der Gebote der Staatsferne und Transparenz
Mit Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Heranziehung des Beschwerdeführers zum Rundfunkbeitrag richtete. Der Beschwerdeführer machte unter anderem geltend, die Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) hätten in den Jahren 2014 und 2015 nicht den der Vielfaltsicherung dienenden Geboten der Staatsferne und Transparenz genügt, sodass hierdurch auch der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil gefehlt habe. Er sei daher unter anderem in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt. Die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Sie ist unzulässig, da insbesondere die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt ist.
Weimarer Ex-Familienrichter - "Maskenrichter" - scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen.
Aufforderung zur Übersendung von Abrechnungsbelegen stellt regelmäßig kein wirksames Einsichtsnahmeersuchen dar
Die Aufforderung des Mieters zur Übersendung von Abrechnungsbelegen stellt regelmäßig kein wirksames Einsichtsnahmeersuchen dar. Ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien besteht nur dann, wenn die Einsichtnahme vor Ort beim Vermieter aufgrund der Entfernung unzumutbar ist. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.
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