90 Tagessätze Geldstrafe wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten auf Facebook
Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Gera hat einen 65-jährigen Angeklagten wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten gemäß § 90 StGB zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Keine Erlaubnis für Bordellbetrieb bei Fehlen der für das Prostitutionsgewerbe erforderlichen Zuverlässigkeit
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage des Betreibers einer Prostitutionsstätte gegen die Versagung einer Betriebserlaubnis abgewiesen.
Nachbar kann Urteil auf Heckenrückschnitt nach 30 Jahren nicht mehr vollstrecken
Wer gegen seine Nachbarn ein Urteil auf Heckenrückschnitt erwirkt, muss das Urteil auch irgendwann vollstrecken. Wer über 30 Jahre abwartet, kann gegen die Hecke nichts mehr unternehmen.
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