NRW durfte Kölner Polizeipräsidenten nicht verfrüht in den Ruhestand schicken
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig ist. Die Vorschrift stuft die Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als politische Beamte ein und ermöglicht damit ungeachtet ihres Status als Beamte auf Lebenszeit ihre jederzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand.
McFIT: Keine Beitragserhöhung in Fitnessstudio per Drehtür
Wer das Drehkreuz am Eingang passierte, stimmte automatisch einer Preiserhöhung zu: Diese Geschäftspraxis hat das Landgericht (LG) Bamberg der RSG Group GmbH untersagt, die Fitnessstudios der Marke McFIT betreibt. Das LG sieht darin eine aggressive geschäftliche Handlung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen das Vorgehen des Unternehmens geklagt.
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