kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19 a Abs. 1 GWB entschieden. Die am 19. Januar 2021 in Kraft getretene Regelung des § 19 a GWB dient der Modernisierung und Stärkung der wettbewerbs­rechtlichen Missbrauchsaufsicht. Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Danach kann das Bundeskartellamt in einem ersten Schritt die überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb feststellen (§ 19 a Abs. 1 GWB) und dem betroffenen Unternehmen in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen untersagen (§ 19 a Abs. 2 GWB).

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Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union: Frühere tschechische Verjährungsregelung mit Unionsrecht unvereinbar

Die Verjährungsfrist für Schadens­ersatz­klagen wegen einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Union kann erst dann zu laufen beginnen, wenn diese Zuwiderhandlung beendet ist und der Geschädigte Kenntnis davon erlangt hat, dass das betreffende Verhalten eine solche Zuwiderhandlung darstellt. Die Kenntniserlangung fällt in der Regel mit dem Zeitpunkt zusammen, zu dem die Zusammenfassung des Beschlusses, mit dem die Kommission die Zuwiderhandlung feststellt, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Das Unionsrecht verlangt ferner, dass die Verjährungsfrist während der Dauer einer Untersuchung der Kommission gehemmt oder unterbrochen wird. Außerdem darf seit dem Inkrafttreten einer einschlägigen Richtlinie eine solche Hemmung oder Unterbrechung frühestens ein Jahr nach dem Tag enden, an dem der Beschluss, mit dem die Zuwiderhandlung festgestellt wird, bestandskräftig wird. Das hat der EuGH entschieden.

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Erfolglose Verfassungs­beschwerde wegen der wörtlichen Veröffentlichung beschlagnahmter Tage­buch­aufzeichnungen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat die Verfassungs­beschwerde eines Bankiers nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich dieser gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus seinen beschlagnahmten Tagebüchern wendet.

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Klimaschutz ist Menschenrecht: Schweizer Klimapolitik verletzt Verpflichtungen zum Klimaschutz

Klimaschutz ist ein Menschenrecht und kann vor Gericht eingeklagt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hervor. Das Gericht verurteilte die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechte im Umweltbereich.

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