Alleinerbe muss Kosten für Unterbringung der Katzen des Erblassers in einem Tierheim tragen
Werden die Katzen eines Verstorbenen in ein Tierheim untergebracht, so hat der Alleinerbe des Verstorbenen die dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Der Alleinerbe ist Eigentümer und Halter der Katzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.
Zweckentfremdungsverbot kann auch für Bauruine gelten
Ein ursprünglich zu Wohnzwecken errichtetes Gebäude kann allein durch bewussten jahrelangen Leerstand und dadurch bedingten baulichen Verfall nicht der Geltung des Zweckentfremdungsverbots entzogen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Beschluss über Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bedarf keiner Regelung zur künftigen Gleichbehandlung identischer Fälle
Zwar muss ein Beschluss über eine Kostenverteilung den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren. Dies bedeutet aber nicht, dass zugleich geregelt werden muss, dass in künftigen gleich gelagerten Fällen ein identischer Kostenverteilungsschlüssel angewendet wird. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
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