VG Koblenz: Kostenbescheid für die Beseitigung einer Dieselverunreinigung rechtmäßig
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Heranziehung des Klägers zu Kosten für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen, die auf den Austritt von Dieselkraftstoff aus einem LKW zurückzuführen sind, rechtmäßig.
Auswahl des Fachunternehmens zur Sanierung eines Leitungswasserschadens begründet keine Schadensersatzhaftung des Wohngebäude-/Hausratsversicherers
Die Auswahl eines Fachunternehmens zur Sanierung eines Leitungswasserschadens durch den Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherer begründet keine Schadensersatzhaftung des Versicherers. Der Versicherer schuldet nur die Auswahl eines geeigneten Unternehmens. Dies das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Keine rechtzeitige Mitteilung des Fluggastes über Flugannullierung bei Information nur des Reisevermittlers
Einem Fluggast wird dann nicht rechtzeitig im Sinne von Art. 5 Abs. 1 c) i) Fluggastrechteverordnung (VO) eine Flugannullierung mitgeteilt, wenn lediglich der Reisevermittler informiert wird. Leitet dieser die Information nicht an den Fluggast weiter, geht dies zu Lasten der Fluggesellschaft. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.
BGH: Bei separat vorliegenden Mietverträgen über Wohnung und Stellplatz spricht Vermutung für rechtliche Selbständigkeit beider Verträge
Liegen zwei separate schriftliche Mietverträge über eine Wohnung und einen Stellplatz vor, so spricht die tatsächliche Vermutung dafür, dass beide Verträge rechtlich selbständig sind. Der Umstand, dass der Stellplatz auf denselben Grundstück liegt wie die Wohnung, widerlegt die Vermutung nicht, wenn der Stellplatzmietvertrag keinen Bezug zum Wohnraummietvertrag nimmt und die Kündigungsmöglichkeiten unterschiedlich sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Verwalter darf in Einladung zur Eigentümerversammlung wegen Legionellenbefalls Namen des betroffenen Wohnungseigentümers mitteilen
Ein WEG-Verwalter darf in der Einladung zu einer Eigentümerversammlung wegen der Ergreifung von Maßnahmen gegen einen Legionellenbefall den Namen des betroffenen Wohnungseigentümers mitteilen. Ein Verstoß gegen die DSGVO liegt darin nicht. Dies das Oberlandesgericht München entschieden.
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