Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs - BGH stärkt ahnungslosen Käufern den Rücken
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dann, wenn sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten beruft, der bisherige Eigentümer beweisen muss, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kraftfahrzeugbrief) nicht hat vorlegen lassen.
Ertrinkenden Freund im Flutkanal zurückgelassen - BGH bestätigt Verurteilungen wegen Aussetzung mit Todesfolge und wegen unterlassener Hilfeleistung
Zwei junge Leute, die einen sturzbetrunkenen Freund nicht vor dem Ertrinken gerettet haben, gehen deshalb mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Landgericht Weiden verhängten Strafen von fünfeinhalb und viereinhalb Jahren Haft. Die Verurteilung beruhe nicht auf Rechtsfehlern, teilte das Gericht mit.
Erwerb des Grundstücks zur Verhinderung bergbaulicher Inanspruchnahme des Ortes Lützerath stellt unzulässige Rechtsausübung dar
Das Verwaltungsgericht Aachen hat insgesamt drei Klagen für unzulässig erklärt, mit denen ein Kläger letztlich die bergbauliche Inanspruchnahme seines in Lützerath gelegenen Grundstücks durch den Tagebau Garzweiler verhindern wollte.
Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf untergeordnetem regennassen Zuweg zur nachbarlichen Terrasse
Ein Grundstückseigentümer muss einen untergeordneten Zuweg zur Terrasse seines Wohnhauses nicht völlig gefahrlos gegen alle erdenklichen von dem Weg ausgehenden Risiken für die Nutzer ausgestalten. Kann der Nutzer etwaige Sturzgefahren auf dem regennassen, mit Blättern und Ästen bedeckten Steinweg mit der gebotenen Sorgfalt abwenden, bestehen keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Beschwerde der gestürzten Nachbarin gegen ihr vom Landgericht verwehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage u.a. auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 zurückgewiesen.
Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch auf Vollwaisenrente aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden
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