Corona-Soforthilfe darf bei vorheriger Zahlungsunfähigkeit zurückgefordert werden
Die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbständigen ist rechtmäßig, wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
Keine Öffnung von Geschäften und Märkten in Sachsen
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat es in einem Normenkontrollverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) abgelehnt, § 4 Abs. 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in der seit 24. Dezember 2020 geltenden Fassung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Keine unzumutbare Verschattung durch 5 cm zu hohem Anbau
Wird ein Anbau 5 cm höher als genehmigt gebaut, liegt darin keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Risiken des Firmenzahlerverfahrens in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Das Sozialgericht Dresden hat mit Urteil vom 09.12.2020 entschieden, dass die Krankenkasse von einem Arbeitnehmer keine freiwilligen Versicherungsbeiträge nachfordern darf, wenn diese zunächst vom Arbeitgeber gezahlt, aber in einem anschließenden Insolvenzverfahren von der Krankenkasse an die Insolvenzmasse zurückerstattet worden waren.
Fiktive Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei der Berücksichtigung von Leistungen nach dem SGB II
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I muss eine hilfebedürftige Alleinerziehende dem Jobcenter gegenüber den Namen des ihr bekannten Kindesvaters nennen, damit mögliche Unterhaltsansprüche realisiert werden können. Dem steht weder das Persönlichkeitsrecht noch eine eingegangene Verpflichtung der alleinerziehenden Kindesmutter entgegen, den Namen des Kindesvaters nicht zu nennen. dies hat das Sozialgericht Gießen entschieden.
Pandemiebedingte Einführung von 12-Stunden-Schichten in Universitätsklinik unterliegt Mitbestimmungsrecht des Personalrats
Die pandemiebedingte Verlängerung der Schichtzeit auf 12 Stunden in einer Universitätsklinik in Nordrhein-Westfalen unterliegt gemäß § 72 LPVG dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats. Das Mitbestimmungsrecht wird nicht durch die Covid-19-Arbeitszeitverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausgeschlossen. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden.
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.