kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Ausstattung Betriebsrat mit Technik für Videokonferenzen

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat einen Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung verurteilt, dem bestehenden Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht.

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Hochseilgarten am Niederrhein ist Sportanlage unter freiem Himmel

Ein Hochseilgarten am Niederrhein stellt eine Sportanlage unter freiem Himmel dar, dessen Betrieb nach Maßgabe der Coronaschutz­verordnung NRW (CoronaSchVO) zulässig ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und einem entsprechenden Eilantrag der Betreiberin stattgegeben. Anders hatte zuvor die 26. Kammer des Gerichts im Einzelfall eines anderen Kletterparks die Betriebsuntersagung für rechtmäßig erachtet.

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Freizeitdomizil Entenfangsee muss vorerst Betrieb nicht einstellen

Das Ober­verwaltungs­gericht hat einem Eilantrag der Betreiberin des Freizeitdomizils Entenfangsee in Mülheim an der Ruhr stattgegeben. Sie hatte sich gegen eine Ordnungsverfügung der Stadt Mülheim an der Ruhr gewandt, mit der ihr die Einstellung der Nutzung der gesamten Freizeitanlage aufgegeben worden war. Hierzu sollte auch gehören, das Verlassen der Anlage durch alle Nutzer innerhalb der gesetzten Frist von zwei Monaten sicherzustellen.

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Anspruch des Wohnungseigentümers auf Absage der Eigen­tümer­versammlung wegen befürchteter Unzulässigkeit wegen Corona

Besteht die Gefahr, dass durch eine Eigen­tümer­versammlung gegen die Corona­schutz­verordnung verstoßen wird, so steht dem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf Absage der Versammlung zu. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

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BVerfG erklärt Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") für nichtig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Die Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungs­zuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungs­kompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungs­befugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.

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Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informations­freiheits­gesetz auf Angabe einer persönlichen Adresse bestehen

Eine Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informations­freiheits­gesetz (IFG) vom Bürger die Angabe einer postalischen Anschrift oder einer persönlichen E-Mail-Adresse verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit zwei Klagen des Bundes­innen­ministeriums (BMI) gegen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations­freiheit (BfDI) stattgegeben.

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Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellt kein Erdrutsch dar

Nicht sichtbare Rutschungen des Untergrunds von wenigen Zentimetern pro Jahr stellt kein Erdrutsch im Sinne der Ver­sicherungs­bedingungen einer Wohn­gebäude­versicherung dar. Dies hat das Landgericht Bamberg entschieden.

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refrago - interessante Rechtsfragen von allgemeinem Interesse verständlich erklärt

[15.04.2021] Was ist die gesetzliche Erbfolge? > mehr

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