Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG RP) mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) insoweit unvereinbar ist, als danach Erschließungsbeiträge nach dem Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzt erhoben werden können. Die Beitragspflichten verjähren in Rheinland-Pfalz zwar vier Jahre nach Entstehung des Abgabeanspruchs. Der Beginn der Festsetzungsfrist knüpft damit allerdings nicht an den Eintritt der Vorteilslage an, weil die Entstehung des Abgabeanspruchs von zusätzlichen Voraussetzungen abhängt. So bedarf es unter anderem einer öffentlichen Widmung der Erschließungsanlage, die erst nach tatsächlicher Fertigstellung der Anlage erfolgen kann. Die tatsächliche Vorteilslage und die Beitragserhebung können somit zeitlich weit auseinanderfallen. Dies verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit. Der Landesgesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.
Stückzahl auf Süßigkeitenpackung muss angegeben werden
Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Das Verwaltungsgericht Trier hat der Klage eines ehemaligen Polizeibeamten, der sich gegen die Herabsetzung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - von 100 v. H. auf 80 v.H. durch das beklagte Land Rheinland-Pfalz wendet, stattgegeben.
Antrag auf Untermieterlaubnis muss räumliches Überlassungskonzept beinhalten
Begehrt ein Wohnungsmieter vom Vermieter die Erlaubnis zu einer Untervermietung, muss der Mieter das räumliche Überlassungskonzept darlegen. Ohne konkrete und nachvollziehbare Angabe des Überlassungskonzepts, besteht kein Anspruch auf Erlaubniserteilung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
BGH: Wohnungseigentümer können Verwalter Entscheidungskompetenz für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen übertragen
Die Wohnungseigentümer können dem Verwalter die Entscheidungskompetenz für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für die Einschaltung von Sonderfachleuten übertragen. Voraussetzung ist aber, dass für den einzelnen Wohnungseigentümer ein begrenztes und überschaubares finanzielles Risiko besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Kein Kündigungsrecht eines Yacht-Charter-Vertrag wegen Corona-Reisewarnung
Das Landgericht München I hat eine Klage auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Charter (d.h. Vergütung) für eine Yacht im Fahrgebiet der Balearen in Höhe von 16.340 € abgewiesen. Der Kläger begehrte die Rückzahlung, nachdem aufgrund der Corona-Pandemie das Auswärtige Amt für den streitgegenständlichen Zeitraum eine Reisewarnung für das Festland Spanien und die Balearen ausgesprochen hatte. Das Gericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten An-zahlungen nicht besteht, da dem Kläger weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungs- oder ein Widerrufsrecht zustand. Insbesondere habe der beweisbelastete Kläger nicht beweisen können, dass die streitgegenständliche Yacht zu Beginn des Chartervertrages nicht zur Nutzung bereitgestanden habe.
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