Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst „Gorillas“
Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ kann fortgesetzt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge wegen Hawala-Banking
Das Landgericht Düsseldorf hat fünf Angeklagte wegen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten (§ 63 Abs. 1 Nr. 4 ZAG) in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und zwei der Angeklagten darüber hinaus wegen Verstößen gegen das Waffengesetz zu Freiheitsstrafen zwischen 4 Jahren 2 Monaten und 1 Jahr 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde für drei der Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hat außerdem Taterträge in Höhe von mehr als 170 Mio. Euro eingezogen.
Feuerwehrkosten für Großbrand in Schlachthof nicht erstattungsfähig
Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die Stadt Paderborn die durch einen Brand in einem Paderborner Schlachthof entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes selbst tragen muss.
Kein Anspruch auf Neupflanzung eines Friedbaums mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm
Der Nutzungsberechtigte der einer Rotbuche zugeordneten Grabstelle auf einem Waldfriedhof hat nach der Fällung des Baumes keinen Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.
Ankaufsrecht des Mieters wird durch Vorkaufrecht des Landes vereitelt: Anspruch auf Nutzungsentschädigung setzt Herausgabeverlangen des Vermieters voraus
Wird das Ankaufsrecht des Wohnungsmieters durch das Vorkaufsrecht des Landes vereitelt und geht der Mieter dagegen vor, so besteht für den Vermieter kein Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 546 a Abs. 1 BGB, zugange er nicht die Herausgabe der Wohnung verlangt. In diesem Fall liegt kein Vorenthalten der Mietsache vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
BGH: In Wochenendhaussiedlung ohne Kraftfahrzeugverkehr muss Grundstück nicht mit dem Kfz erreichbar sein
Ein Notwegerecht nach § 917 BGB zwecks Erreichens des Grundstücks mit einem Kfz besteht nicht, wenn das Grundstück in einer Wochenendhaussiedlung liegt, in der nach der planerischen Konzeption die Grundstücke nicht mit einem Kfz erreichbar sein sollen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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