Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten Dieselskandal
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat heute über Schadensersatzansprüche wegen des Leasings und anschließenden Kaufs eines von der beklagten Audi AG hergestellten Fahrzeugs entschieden.
Erfolgloser Eilantrag eines britischen Staatsangehörigen
Die Entscheidung der Berliner Wahlbehörden, einem in Berlin lebenden britischen Staatsangehörigen, der für die Partei Volt für die Bezirksverordnetenversammlung kandidieren will, das aktive und passive Wahlrecht zu versagen, ist rechtmäßig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschieden.
Grundsteuererhöhung der Stadt Offenbach im Jahr 2019 ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 18. August 2021 die Klage von Grundstückseigentümern in der Stadt Offenbach am Main abgewiesen, die sich gegen die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am 28.02.2019 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2019 von 600 v. H. auf 995 v. H. gerichtet hatte. Im Falle der Kläger hatte dies eine Erhöhung der Grundsteuer um ca. 90 Euro jährlich zur Folge.
Mobilfunkvertrag: Vertragsbindung bei Verlängerung mit neuem Smartphone über 2 Jahre hinaus zulässig
Ein Mobilfunkvertrag kann sich bei einem vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit seitens des Kunden gewünschten Tarifwechsel mit neuem Endgerät in zulässiger Weise um weitere 24 Monate ab dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit verlängern. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt.
Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen
Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) und für den Kauf paketfähiger Waren (Standardware) führt. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
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