Kein Schadensersatz für Hinterbliebene des Germanwings Flugzeugabsturz
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem am Ende der heutigen mündlichen Verhandlung verkündeten Urteil die Berufung der Angehörigen von verunglückten Passagieren des am 24.03.2015 in den südfranzösischen Alpen durch seinen Kopiloten zum Absturz gebrachten Flugzeugs zurückgewiesen und damit die Abweisung der Klage durch das Landgericht Essen bestätigt. Die klagenden Angehörigen tragen die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Doppelte Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Während einer Auslandsverwendung im Rahmen internationaler Einsätze der Bundeswehr geleistete Dienstzeiten von Berufssoldaten können bei der Berechnung ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeit auch dann doppelt zu berücksichtigen sein, wenn sie vor dem 1. Dezember 2002 absolviert worden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims kein privates Veräußerungsgeschäft
Das Niedersächsische Finanzgericht hat - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht zu der Frage Stellung genommen, ob die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensbesteuerung unterliegen kann.
Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr
Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Kein Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei Rückgriffsanspruch
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs erstattet hat, von diesem nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr im Verfahren über die von den Klägern erhobene Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zugelassen.
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