Behinderter Teilzeit-Student kann Anspruch auf Hartz IV haben
Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Ein Teilzeitstudium ist jedoch nicht nach dem BAföG förderungsfähig, da es die Arbeitskraft des Studierenden nicht voll in Anspruch nimmt. Teilzeit-Studierende können daher Arbeitslosengeld II beanspruchen. Dies entschied das Landessozialgericht Hessischen.
Keine Besorgnis der Befangenheit wegen einfacher Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in Naturschutzverein
Die einfache Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in einem großen, am Verfahren beteiligten Naturschutzverein begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Etwas anderes kann gelten, wenn sich der Richter im Vorfeld über das Verfahren geäußert hat oder sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Tierquälerei in Schlachthof: Geschäftsführer scheitert mit Revision
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Revision des Geschäftsführers eines nordhessischen Schlachthofes gegen seine Verurteilung zurückgewiesen, in sechs Fällen der rohen Misshandlung von Tieren schuldig zu sein. Der Angeklagte habe in voller Kenntnis der verwendeten unzureichenden Betäubungsanlage die Schlachtung der Schweine durchgeführt und sei damit für die rohe und quälerische“ Schlachtung verantwortlich.
Entfall der Erbschaftssteuerbefreiung bei Verkauf des Eigenheims wegen Depressionen
Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden.
Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung ist ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG
Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sein. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.
Haftanstalt muss auf Ausdrucken und Bescheinigungen das Geschlecht einer strafgefangenen "diversen" Person als "divers" eintragen
Besitzt eine strafgefangene Person das Geschlechtsmerkmal "divers", so hat sie ein Anspruch darauf, dass auf den ihr betreffenden Ausdrucken und Bescheinigungen der Haftanstalt als Geschlecht "divers" eingetragen wird. Das Offenlassen des Geschlechtseintrags ist unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
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