OVG Rheinland-Pfalz: Landkreis Kaiserslautern darf nicht zur Erhöhung Kreisumlage gezwungen werden
Die Beanstandung des Haushalts des Landkreises Kaiserslautern für das Jahr 2016 durch die Kommunalaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz und die von ihr festgesetzte Erhöhung der Kreisumlage sind rechtswidrig, weil das Land dadurch unzulässig in die verfassungsrechtlich geschützte finanzielle Mindestausstattung von mehr als einem Viertel der kreisangehörigen Gemeinden eingriffen hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Sekundenschlaf als grobe Fahrlässigkeit nur bei bewusstem Hinwegsetzen über Übermüdungserscheinungen
Kommt es wegen eines Sekundenschlafs zu einem Verkehrsunfall, so begründet dies nur dann den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, wenn sich der Unfallverursacher bewusst über von ihm erkannte Übermüdungserscheinungen hinwegsetzt. Nimmt er die Übermüdungserscheinungen nicht wahr, so begründet dies den Vorwurf einer einfachen Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
BVerfG: Arbeitgeber dürfen keine Leiharbeitskräfte als Streikbrecher einsetzen
Das Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes richtete. Die Vorschrift enthält das bußgeldbewehrte Verbot, Leiharbeitskräfte auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist, also den Einsatz als Streikbrecher. Die Kammer entschied, nachdem sie dazu Stellungnahmen eingeholt hatte, dass die Regelung die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten verletzt.
Kein öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Fotos bei Aufruf des Fotos durch Eingabe der ca. 70 Zeichen langen URL
Ist ein urheberrechtlich geschütztes Foto nur durch die Eingabe einer ca. 70 Zeichen langen URL aufrufbar, so liegt darin kein öffentliches Zugänglichmachen des Fotos. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
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