kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Corona-Pandemie: Hochzeiten dürfen immer noch nicht groß gefeiert werden

Private Versammlungen in Berlin sind nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts weiterhin vorerst nur begrenzt möglich.

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Arzneimittel oder Medizinprodukt: Unzulässige Präsentation eines Hustensafts

Erweckt die Präsentation eines Produktes den Eindruck, dass es heilende Wirkungen im Sinne eines Arzneimittels hat, liegt ein so genanntes Präsentationsarzneimittel (§ 2 Abs. 1 AMG) vor. Weist der Hersteller nicht durch Vorlage eines vollständigen Bescheids des Bundesinstituts für Arzneimittel nach, dass das Produkt behördlicherseits nicht als Arzneimittel eingestuft wird, ist der Vertrieb als bloßes Medizinprodukt zu unterlassen, entschied des Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

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Elternteil hat keinen Anspruch auf Einsicht in Daten des Jugendamts

Ein Elternteil hat gemäß § 25 Abs. 1 SGB X keinen Anspruch auf Einsicht in die Daten des Jugendamts. Insofern geht der Schutz des besonderen Ver­trauens­verhältnisses zwischen dem Kind und dem Mitarbeiter des Jugendamts gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII dem aus dem Elternrecht hergeleiteten Informationsrecht vor. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

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Rechts­schutz­versicherung greift nicht für Klage gegen "Heiratsschwindler"

Nach einer aktuellen Entscheidung der für Versicherungsrecht zuständigen 3. Zivilkammer muss eine Rechts­schutz­versicherung die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungs­schwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll.

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BGH: Verschenkte selbst genutzte Immobilie mit lebenslangem Nießbrauchrecht muss nicht zum Zwecke des Elternunterhalts vom Geschenkten zurückgefordert werden

Verschenkt ein zum Elternunterhalt Verpflichteter seine selbst genutzte Eigentumswohnung und behält sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor, so muss er die Immobilie nicht gemäß § 528 Abs. 1 BGB zum Zwecke der Unterhaltsleistung zurückfordern. Denn die Eigentumswohnung ist unterhaltsrechtlich nicht als Vermögen einzusetzen, so dass sich durch die Rückforderung nicht seine Leistungsfähigkeit erhöht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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