Benachteiligung kleinerer Parteien: "Wahl-o-mat" darf in derzeitiger Form nicht weiter betrieben werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat auf Antrag der Partei "Volt Deutschland" der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, u.a. ihr Internetangebot "Wahl-o-mat" in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Konkret beanstandete das Verwaltungsgericht den Mechanismus der Anzeige der Auswertung.
Fraktionen des bayerischen Landtags sind nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch verpflichtet
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Fraktionen des bayerischen Landtags keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 71 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) sind. Sie sind daher nicht verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet: Versorgung mit maßgefertigten Echthaarteil kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil aus medizinischen Gründen erforderlich sein kann. Die Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gilt dabei nicht.
Notfallbehandlung in türkischer Privatklinik im Urlaub: Leistungspflicht der deutschen Krankenkassen richtet sich nach türkischem Recht
Die Leistungspflicht der deutschen Krankenkassen für eine stationäre Behandlung während eines Türkeiurlaubs richtet sich nach türkischem Recht. Es gelten diejenigen Sätze, die der türkische Sozialversicherungsträger für eine vergleichbare Behandlung in einem Vertragskrankenhaus zu zahlen gehabt hätte. Für eine weitergehende Übernahme von Kosten einer stationären Behandlung in einer türkischen Privatklinik besteht regelmäßig keine Rechtsgrundlage.
Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder begründet Entschädigungsansprüche
Das Arbeitsgericht Gießen hat entschieden, dass das Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder einen Entschädigungsanspruch begründet.
Unzulässige Veröffentlichung des Ausrasters eines Promis aufgrund Bedrängung durch Paparazzi
Die Veröffentlichung des Ausrasters eines Prominenten aufgrund der Bedrängung durch Paparazzi ist dann unzulässig, wenn der Zwischenfall verkürzt dargestellt wird und dadurch der Eindruck vermittelt wird, der Prominente sei anlasslos auf die Reporter losgegangen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
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