BAG zum Schadensersatzanspruch schwerbehinderter Beschäftigter wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung
Der Arbeitgeber kann nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung derart mitzuwirken, dass er die/den Beschäftigte/n entsprechend den Vorgaben des Wiedereingliederungsplans beschäftigt. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn aufgrund der Beurteilung eines Betriebsarztes die begründete Befürchtung besteht, dass der Gesundheitszustand der/des Beschäftigten eine Beschäftigung entsprechend des Wiedereingliederungsplans nicht zulassen würde. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt zu qualifizieren
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass das Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 des Anspruchs- und Anwartschaftüberführungsgesetzes - AAÜG - zu qualifizieren ist.
Garagenkosten mindern nicht Nutzungswert eines Firmenwagens
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten nicht den geldwerten Vorteil für die Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber mindern.
Wohnungseigentümer kann Installation von Überwachungskameras untersagt werden
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass auch die bloße Möglichkeit, von Überwachungskameras des Nachbarn erfasst zu werden, im konkreten Einzelfall unzumutbar sein kann.
Freistaat Sachsen haftet auf Schadensersatz wegen verspäteter Mitteilung eines Rechtsanwalts zur Terminsaufhebung
Die Aufhebung eines Gerichtstermins muss den Verfahrensbeteiligten noch vor der Abreise zugehen. Geschieht dies nicht und entstehen daher unnötige Kosten, haftet das betreffende Bundesland gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG auf Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund der Bezeichnung einer Frage einer Partei als "Unsinn"
Bezeichnet ein Sachverständiger die Frage eines Prozessbevollmächtigten als "Unsinn", stellt dies einen Grund zur Ablehnung des Sachverständigen als befangen dar. Denn das Wort "Unsinn" stellt eine unsachliche und herabsetzende Äußerung dar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
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