VerfGH Berlin weist Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die Staatliche Internationale Nelson-Mandela-Schule zurück
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat heute drei Verfassungsbeschwerden von Schulanfängern gegen die Ablehnung ihrer Aufnahme in die Staatliche Internationale Nelson-Mandela-Schule zurückgewiesen.
Ostersonntag ist ein hoher Feiertag im Sinne des Manteltarifvertrags
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass Oster- und Pfingstsonntag hohe Feiertage im Sinne von § 4 MTV sind und daher Arbeitnehmer, die an diesen Tagen arbeiten, Anspruch auf einen erhöhten Tarifzuschlag haben.
Nextbike darf Kunden nicht wegen Bagatellen von der Nutzung ausschließen
Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass die Nextbike GmbH Kundinnen und Kunden nicht wegen jeder "unsachgemäßen Nutzung" eines Mietfahrrads und auch nicht aus "begründetem Anlass" von der Nutzung ausschließen darf. Diese Klauseln in den Bedingungen sind unwirksam.
Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft kann ständiger Vertreter sein
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2018 I R 54/16 entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.
BGH: Unterbringung eines unter Betreuung stehenden Rollstuhlfahrers in Wohnheim mit verschlossener Außentür stellt Freiheitsentziehung dar
Soll ein unter Betreuung stehender Rollstuhlfahrer in ein Wohnheim mit verschlossener Außentür untergebracht werden, so stellt dies eine Freiheitsentziehung dar, wenn der Rollstuhlfahrer sich eigenmächtig fortbewegen kann. Es ist daher eine gerichtliche Genehmigung der Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Voraussetzung für Nottestament ist objektive oder aus Sicht der Testamentszeugen bestehende nahe Todesgefahr
Die Voraussetzung für ein Nottestament gemäß § 2250 Abs. 2 BGB ist eine objektive oder aus sich der Testamentszeugen bestehende nahe Todesgefahr zum Zeitpunkt der Errichtung des Nottestaments. Eine Todesahnung des Testierenden ist nicht ausreichend. Auch genügt für ein Nottestament nicht, den Testierenden die Unannehmlichkeiten durch die Hinzuziehung eines Notars zu ersparen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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