kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Berliner Mietspiegel 2015 ist keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete

Der Berliner Mietspiegel 2015 beruht auf Daten, die nicht nach anerkannten Grundsätzen ausgewertet wurden. Das hat das Landgericht Berlin in einem konkreten Einzelfall entschieden. Es hat daher im Rahmen einer Mieterhöhung die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Grundlage eines Sachverständigen­gutachtens festgesetzt.

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Erhöhte Lebensmittelkosten wegen Bulimie stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass durch eine "Ess-Brech-Sucht" (Bulimie) verursachte erhöhte Lebensmittelkosten nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

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Todesangst bei der Rückreise kann Schadensersatz auslösen

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Todesangst bei der Rückreise aufgrund einer dramatischen Fährüberfahrt dazu führen kann, dass der Erholungswert des gesamten Urlaubs entfällt und dass zusätzlich ein Schmerzens­geld­anspruch besteht.

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Arbeitsvertrag kann auch durch tatsächliches Handeln geschlossen werden

Ein Arbeitsvertrag kann zustande kommen, indem der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich aufnimmt und der Arbeitgeber die Arbeit annimmt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erklären dadurch konkludent Angebot und Annahme des Arbeitsvertrags. Ein tarifliches Schriftformgebot für den Abschluss eines Arbeitsvertrags führt in der Regel nicht zur Unwirksamkeit des durch tatsächliches Handeln zustande gekommenen Arbeitsvertrags. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein entschieden.

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BGH: Bezeichnung der Erklärung eines Angeklagten als "Quatsch" durch Schöffen kann dessen Ablehnung als befangen rechtfertigen

Bezeichnet ein Schöffe eine am ersten Verhandlungstag vorgetragene Erklärung des Angeklagten als "Quatsch", ohne das Ende der Erklärung abzuwarten, so rechtfertigt dies die Ablehnung des Schöffen als befangen gemäß §§ 24 Abs. 2, 31 StPO. Es besteht insoweit ein gerechtfertigtes Misstrauen in dessen Unparteilichkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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BGH: Beantworten von Gesundheitsfragen gegenüber Arzt des Versicherers bei Aufnahme eines Ver­sicherungs­antrags sind Antworten gegenüber Versicherer

Werden bei Aufnahme eines Ver­sicherungs­antrags im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" vom Antragsteller Gesundheitsfragen beantwortet, so sind diese Antworten gegenüber dem Arzt auch Antworten gegenüber dem Versicherer. Der Arzt ist insoweit der Stellvertreter des Versicherers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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[15.04.2019] Stempel auf Eiern für Erzeugercode: Was bedeuten die auf Eiern aufgedruckten Buchstaben und Zahlen? > mehr

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