Widerruf der Approbation eines Apothekers nach Steuerhinterziehung ungerechtfertigt
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass einem Apotheker, der Steuerhinterziehung begangen hat, nicht die Approbation entzogen werden muss. Die Straftaten geben laut Gericht keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten in Bezug auf das durch einen Widerruf zu schützende Vertrauensverhältnis zwischen Apotheker und Patient bzw. Kunde in der gesundheitlichen Beratung. Ein Entzug der Apothekenbetriebserlaubnis zur Verdeutlichung, dass ein Fehlverhalten nicht folgenlos bleibt, ist hingegen gerechtfertigt.
Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen Zeigen des Hitlergrußes mit Äußerung rechtsextremistischer Parolen rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die fristlose Entlassung eines Soldaten, der Kleidung mit dem Symbol der Reichskriegsflagge getragen und mehrfach den sogenannten Hitlergruß gezeigt und rechtsextremistische Parolen geäußert hatte, rechtmäßig erfolgt ist.
Schuhverkäufer wegen entwendeter Sportartikel im Wert von über 24.000 Euro zur Bewährungsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht München hat einen 62-jährigen Sportschuhverkäufer aus München wegen Betruges in 631 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Gleichzeitig ordnete es zugunsten des geschädigten Arbeitgebers die Einziehung von 24.774,19 Euro an Wertersatz an.
Ausländische Staatsangehörige haben bei persönlichem Fehlverhalten nur eingeschränkten Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ausländische Personen, die sich über Jahre hinweg nur unzureichend bemühen, sich Heimreisedokumente zu beschaffen, nur eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Gesetzliche Krankenkasse kann auch zur Kostenübernahme für neuartige Behandlung in den USA verpflichtet sein
Das Sozialgericht Bremen hat entschieden, dass eine Gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Umständen auch die Kosten einer neuartigen Behandlung in den USA übernehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn zu der Behandlungsmethode noch keine Studien vorliegen, aber alle behandelnden Ärzte und Gutachter übereinstimmend davon ausgehen, dass die neue Behandlungsmethode alternativlos ist. Dies gilt nach dem Urteil unabhängig von der Höhe der Kosten.
Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks selbst gewerblich tätig sein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein kann. Daher begründet sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist. Der Annahme einer von den Wohnungseigentümern zusätzlich konkludent gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf es nicht.
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