AG Nürnberg zu den Voraussetzungen der Herausgabe eines in Pflege gegebenen Hundes
Das Amtsgericht Nürnberg hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Hund an die ursprüngliche Eigentümerin zurückgegeben werden muss, welcher sich in Pflege bei einer anderen Person befunden hatte. Insbesondere war zu entscheiden, inwieweit die Herausgabe des Hundes von der Übernahme der angefallenen Kosten für Futter, Tierarztbehandlungen oder Medikamente abhängig gemacht werden kann.
Fahrschulunterricht ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht ist.
Hund der Züchtung "Old English Bulldog" ist nicht als gefährlich einzustufen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein als "Old English Bulldog" erworbener Hund, der keine wesentlichen Züge eines "American Bulldog" aufweist, nicht als eine Kreuzung von sogenannten Hunden bestimmter Rasse anzusehen ist, die besonderen Anforderungen unterliegen.
Mängelhaftung des Verkäufers beim Gebrauchtwagenkauf
Verkauft ein Gebrauchtwagenhändler im Namen einer Privatperson ein Fahrzeug, muss er dies deutlich kennzeichnen um einen Gewährleistungsanspruch wirksam ausschließen zu können. Ist für den Käufer nicht klar ersichtlich, wer der Vertragspartner ist, ist ein späteres Berufen auf den Gewährleistungsausschluss nicht ohne weiteres möglich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Nichtnutzung der Wohnung durch Mieter führt nicht zum Ausschluss des Mietminderungsrechts
Das Recht zur Minderung der Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist nicht ausgeschlossen, wenn der Mieter die Wohnung, etwa aufgrund einer urlaubsbedingten Abwesenheit, gar nicht nutzt. Denn das Mietminderungsrecht knüpft allein an die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch und nicht an Gebrauch als solchen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Kirchenasyl führt grundsätzlich nicht zur Straflosigkeit wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland
Das Kirchenasyl führt grundsätzlich nicht zur Straflosigkeit des unerlaubten Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Etwas anderes gilt aber dann, wenn das BAMF aufgrund der Vereinbarung mit der Kirche vom 24. Februar 2015 eine erneute Einzelfallprüfung vornimmt. In diesem Fall liegt ein rechtliches Abschiebungshindernis vor, das einen Anspruch auf Duldung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG begründet. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
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