Hundewelpen müssen nach der Geburt nicht in Quarantäne gehalten werden
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Hundewelpen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes nicht in Quarantäne gehalten werden müssen. Solange kein erkennbares Infektionsrisiko besteht, ist es nicht erforderlich, den Welpen den Kontakt zu ihrer Umgebung, zu anderen Tieren und zu Menschen zu versagen.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld für einen angeblich durch einen Schrillalarm ausgelösten Tinnitus
Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass ein Jogger in einem Park einen herannahenden Hund mit einem sogenannten Schrillalarm abwehren darf. Ein Abwarten bis der Hund zubeißt, ist nicht erforderlich.
Gesetzlich Krankenversicherter hat Anspruch auf Rollstuhl mit motorunterstütztem Rollstuhlzuggerät
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist, einen gesetzlich Krankenversicherten mit einem Rollstuhl zu versorgen, der mit einem Rollstuhlzuggerät mit Motorunterstützung ausgestattet ist.
Auch bei befristeten Verträgen muss auf außerordentliches Kündigungsrecht des Verbrauchers hingewiesen werden
Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass ein klarer und verständlicher Hinweis auf die Modalitäten der Kündigung zwingend eine Aufklärung über Kündigungsrechte beider Vertragspartner voraussetzt.
Kein Alleinerbe trotz Benennung als "Haupterbe" in Testament
Wird eine Person in einem Testament als "Haupterbe" bezeichnet, jedoch zugleich weiteren ebenfalls als "Erben" bezeichneten Personen das Vermögen in Quoten zugewiesen, so ist sie nicht Alleinerbe. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Schadensersatzanspruch nach Hitzetod des Hundes beim Ausführenlassen durch einen Dritten
Dem Halter eines Hundes steht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn sein Hund beim Ausführenlassen durch einen Dritten einen Hitzetod stirbt. Jedoch kann er nicht die Kosten für die Einäscherung des Hundes ersetzt verlangen, sondern lediglich die Kosten für die Übergabe des Kadavers an die kommunalen Tierkörperbeseitigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
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