Eigenschaft islamischer Dachverbände als Religionsgemeinschaft bedarf weiterer Aufklärung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Dachverbände auch Religionsgemeinschaften seien können. Voraussetzung ist, dass sie unter anderem über Kompetenz und Autorität in Fragen der religiösen Lehre verfügen. Jedoch steht auch einer Religionsgemeinschaft der Anspruch darauf, dass der Schulträger nach ihren Glaubensgrundsätzen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen einrichtet, nur zu, wenn sie Gewähr bietet, die Verfassungsordnung des Grundgesetzes, insbesondere die Grundrechte und die freiheitliche Verfassung des Staatskirchenrechts, zu respektieren.
Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Betreiberin der Breitbandkabelnetze in den meisten deutschen Bundesländern auf Herabsetzung des Entgelts für die Nutzung der Kabelkanäle der beklagten Deutschen Telekom GmbH (Deutsche Telekom) abgewiesen. Unter Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen sei es laut Oberlandesgericht sachlich gerechtfertigt, dass die Deutsche Telekom weiterhin die 2002 vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte verlangt.
Kein Anspruch eines ALG II-Empfängers auf Mehrbedarf aufgrund Anschaffung einer Gleitsichtbrille
Ein ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II, um sich eine Gleitsichtbrille anzuschaffen. Diese Kosten müssen vielmehr aus der Regelleistung angespart werden. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Kriterien für die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und damit verfassungsgemäß sind.
Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass das Überrollen eines abgesägten Baumstumpfes und das Anstoßen eines Pkw gegen eine Hauswand als Unfall anzusehen sein kann. Auch wenn als Unfallursache, die nicht ordnungsgemäße Sicherung des Fahrzeugs in Betracht kommt und dies dann keinen Unfall darstellen würde, konnte die Versicherung ein grob fahrlässiges Handeln bei der Sicherung des Fahrzeugs nicht überzeugend beweisen, weshalb das Gericht die Versicherung zur Zahlung des Kaskoschadens verurteilte.
Überwiegende Haftung des Rettungswagenfahrers für Verkehrsunfall aufgrund Einfahrens in Kreuzung bei Rotlicht mit über 40 km/h
Ein Rettungswagenfahrer muss in eine Kreuzung bei Rotlicht mit Schrittgeschwindigkeit einfahren. Zudem muss er sich vergewissern, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Wegerecht beachten. Fährt er stattdessen mit einer Geschwindigkeit von über 40 km/h in die Kreuzung ein und kommt es zu einem Verkehrsunfall, haftet er überwiegend für den Unfall. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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