Untersagung für Vertrieb CBD-haltiger Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Anordnungen des Landratsamts zum sofortigen Rückruf von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Inhaltsstoff CBD und von mit Hanf-Extrakt angereichertem Hanföl für rechtmäßig erklärt.
Unterschreitung von nicht exakt zugesicherten Reiseleistungen rechtfertigt keine Minderung des Reisepreises
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Unterschreitung von nicht exakt zugesicherten Leistungswerten bei einer Mountainbike-Tour nicht zwingend eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt.
Fluggesellschaft darf gemäß Fluggastrechteverordnung Beförderung bei unzureichenden Reiseunterlagen verweigern
Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass Passagiere keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gegen die Fluglinie haben, wenn diese die Beförderung auf einem Flug nach Südafrika verweigert, weil die Reisepässe mitreisender Kinder nicht neu ausgestellt, sondern nach Ablauf der Gültigkeit lediglich verlängert wurden.
Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft richtet sich nur nach dem eigenen zur Verfügung stehenden Einkommen
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht gemäß § 62 Abs. 2 SGB V auf Grundlage des insgesamt verfügbaren Einkommens zu berechnen ist, auf das zugleich die Zuzahlungen aller Haushaltsmitglieder angerechnet wird. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird die Belastungsgrenze vielmehr nur auf der Grundlage des eigenen Einkommens des Betroffenen berechnet.
Anspruch der Nachbarn auf behördliches Einschreiten bei übermäßiger Kleintierhaltung in reinem Wohngebiet
Wird auf einem in einem reinen Wohngebiet liegendem Grundstück eine übermäßige Kleintierhaltung betrieben, so steht den Nachbarn ein Anspruch auf behördliches Einschreiten zu. Von einer unzulässigen Kleintierhaltung ist bei einer Haltung von fünf Hasen, vier Frettchen, elf Hühner, fünf Enten, fünf Hunden, mehreren Katzen und fünf Papageien auszugehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.
24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage mit öffentlichen Park: Umlage der Kosten auf Wohnungsmieter unzulässig
Dient ein 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage überwiegend der Überwachung des zur Wohnanlage gehörenden öffentlichen Parks, so kommt der Wach- und Sicherheitsdienst nicht der Mietsache zu Gute. Eine Umlage der Kosten auf die Mieter ist daher unzulässig. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
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