Als Mietwagen genutzter Pkw darf beim Verkauf nicht als "Werkswagen" deklariert werden
Unter den Begriff "Werkswagen" fallen nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden. Bietet ein Gebrauchtwagenhändler hingegen unter dem Begriff "Werkswagen" auch Fahrzeuge an, die vom Fahrzeughersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt wurden, muss er den Käufer hierüber aufklären. Geschieht dies nicht, kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und änderte damit ein Urteil des Landgerichts Mainz ab.
Mittels Formularmietvertrag auf Grundstücksmieter abgewälzte Gartenpflege kann Recht zum Fällen von Bäumen begründen
Wird mittels eines Formularmietvertrags die Gartenpflege dem Grundstücksmieter auferlegt, so kann dies ein Recht zum Fällen schadhafter oder für den Mieter störender Bäume begründen. Sind die Regelungen zur Befugnis des Mieters im Mietvertrag nämlich unklar, so geht dies gemäß § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Keine fristlose Kündigung eines Pferdeeinstellvertrags wegen Mängeln beim Beritt und bei medizinischer Pflege
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Mängel beim Beritt und bei der medizinischen Pflege von eingestellten Pferden die Wirksamkeit des davon unabhängig geschlossenen Einstellvertrages nicht berühren. Das Gericht verurteilte daher die beklagte Einstellerin, den vereinbarten Mietzins aus Pferdeeinstellverträgen mit Laufband- und Koppelnutzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in Höhe von 1.679 Euro an die klagende Vermieterin zu bezahlen.
Risikoausschluss für psychische Erkrankungen in Reiserücktrittsversicherung wirksam
Regelt eine Reiserücktrittsversicherung ein Risikoausschluss für psychische Erkrankungen, so ist dies wirksam. Eine solche Klausel ist nicht ungewöhnlich. Sie ist zudem klar und verständlich und stellt keine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer dar. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
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