Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten der Air Berlin erfolglos
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Entscheidungen die Kündigungsschutzklagen von Pilotinnen und Piloten der ehemaligen Air Berlin abgewiesen. Die ausgesprochenen Kündigungen sind aufgrund der Einstellung des Betriebs wirksam.
Verurteilung des Verkäufers der für den Münchener Amoklauf genutzten Waffe rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat in dem Verfahren um den Mann, der die für den Münchener Amoklauf genutzte Waffe verkauft hatte, die Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Hartz IV: Kein Teilhabe-Zuschuss für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass Schüler, die im Leistungsbezug der Jobcenter stehen, keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen für außerschulischen Sprach- und Religionsunterricht haben. Dies gilt für Unterricht gleich welcher Sprache und Religion. Derartige Angebote dienen nicht der vom Gesetz geförderten kulturellen Bildung. Auch der Umstand, dass Unterricht in Gruppen stattfindet, genügt nicht dem erklärten Ziel des Gesetzgebers, Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren.
An Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand sind steuerpflichtig
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass an Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand - im Gegensatz zu an ehrenamtliche Richter gezahlten Entschädigungen für Zeitaufwand - steuerpflichtig sind.
BGH: Vom Wohnungsmieter auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei Mieterhöhungsverlangen unberücksichtigt
Eine vom Wohnungsmieter auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn durch den Einbau die alte Küche des Vermieters entfernt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Wirksame Erbeinsetzung durch Verweisung auf ein anderes Schriftstück
Verweist ein formwirksames und verständliches Testament zur genauen Identität der Erben auf ein anderes Schriftstück, so liegt eine wirksame Erbeinsetzung vor. Dabei ist es unerheblich, ob das andere Schriftstück nicht der Testamentsform entspricht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
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